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Zuschüsse & Unterstützungen

Das Referat Frau-Familie-Gesellschaft des Landes bietet Ihnen als besonderes Service eine Übersicht sämtlicher sozialer Leistungen auf Landes- und Bundesebene.

 a) kurz zusammengefasst und übersichtlich auf unserem Info-Blatt

Soziale Leistungen 20..

b) die Broschüre mit umfassenden Informationen   

Familienförderung in Österreich/Stmk. 20..

Kinderzuschuss des Landes Steiermark

Der Kinderzuschuss des Landes Steiermark beträgt bei Vorliegen aller Voraussetzungen
? 145,35 für die ersten 12 Lebensmonat des Kindes.
Näheres Siehe: http://www.verwaltung.steiermark.at/cms/ziel/600513/DE/
 

Leistungen des Sozialreferates der Stadtgemeinde Knittelfeld

im Bereich: Kinder und Jugendliche

 

- Ausgabe von Säuglingswäschepaketen

- Auszahlung der Zuschüsse zum Ferienaufenthalt von Kindern

- Durchführung der Musikschulgeldermäßigung

- Organisation der Zuschussleistung zum Betreuungsbeitrag für die Tagesheimschule

- Organisation der Zuschussleistung zur Schulsportwoche und Exkursionen bis einschließlich der

   9. Schulstufe

- Organisation und Auszahlung der Studienbeihilfe der Stadtgemeinde

- Vergabe der WIST-Studentenwohnungen in Graz

- Auszahlung des Studienstartgeldes

- Osteraktion für behinderte Kinder und Jugendliche

- Weihnachtsaktion für behinderte Kinder und Jugendliche

für weitere Informationen wenden Sie sich bitte direkt an das Sozialreferat

 

Förderung Kindererholungsaktionen des Landes Steiermark

Seit 2004 gewährt das Land Steiermark Familien und allein Erziehenden unter bestimmten Voraussetzungen eine Förderung für Kindererholungsaktionen.


Zweck der Förderung ist es, Kindern und Jugendlichen, die von anderen Institutionen keine oder eine geringe Unterstützung erhalten die Teilnahme an einer Erholungsaktion einer anerkannten Trägerorganisation zu ermöglichen.


Näheres Siehe: http://www.verwaltung.steiermark.at/cms/ziel/2707705/DE/

 

Familienhospizkarenz

Durch die Einführung der Familienhospizkarenz im Jahr 2002 wurde die Möglichkeit geschaffen, sterbende Angehörige zu begleiten und schwerst erkrankte Kinder zu betreuen.


Näheres Siehe: http://www.verwaltung.steiermark.at/cms/ziel/861315/DE/